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Hapimag Geschaeftsbericht 2013

30 Hapimag Geschäftsbericht 2013 Die Hapimag verfügt über die folgenden steuerlich verwendbaren Verlustvorträge, deren positiver Steuereffekt aufgrund der unsicheren ­zukünftigen Verwendbarkeit nicht aktiviert wird: in EUR 1000 2012 2013 Verfall Verlustvortrag – innerhalb eines Jahres 76 7 –  in 2 – 4 Jahren 12 254 57 493 –  in 5 – 7 Jahren 172 829 152 293 –  nach 7 Jahren 4 852 11 389 –  unbeschränkt 39 392 41 808 Total 229 403 262 990 Latente Steueraktiven auf temporären Differenzen von TEUR 27 488 (Vorjahr TEUR 22 921) wurden nicht aktiviert. 15. Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern Leistungsortientierte Vorsorgepläne Schweiz Hapimag hat für die Mitarbeitenden der Zentrale am Firmensitz in Baar im Jahre 2005 eine eigene und rechtlich unabhängige Vorsorgestiftung (Hapimag Pensionskasse) gegründet. Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen der Bestimmungen der Stiftungsurkunde und des Bundesgesetztes über die berufliche Alters- und Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) für Mitarbeiter sowie für deren Angehörige und Hinter­ lassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die Stiftung wird durch einen Stiftungsrat geführt, welcher paritätisch aus drei Arbeitgeber- und drei Arbeitnehmervertretern besteht. Er trifft Entscheidungen über den Inhalt des Vorsorgereglements (z.B. die versicher- ten ­Leistungen), die Finanzierung der Leistungen (z.B. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge) und die Vermögensverwaltung. Die Stiftung ist im ­Register für die berufliche Vorsorge eingetragen und untersteht der Aufsicht der kantonalen Aufsichtsbehörde ZBSA (Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht). Die berufliche Vorsorge funktioniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Dabei wird im Laufe eines Arbeitslebens ein individuelles Altersguthaben, unter Berücksichtigung des versicherten Jahresgehalts und von jährlichen Altersgutschriften zuzüglich Verzinsung, angespart. Die jährlichen Alters- gutschriften berechnen sich in Prozent des versicherten Lohnes und sind in Abhängigkeit des Alters des Versicherten gestaffelt. Die lebenslange Altersrente ergibt sich aus dem im Pensionierungszeitpunkt vorhandenen Altersguthaben multipliziert mit dem aktuell gültigen Rentenumwand- lungssatz zum Pensionierungsalter von 65 Jahren von 6,1 % (Vorjahr 6,1 %). Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Altersleistungen teilweise oder ganz als Kapital zu beziehen. Neben den Altersleistungen umfassen die Vorsorgeleistungen auch Invaliden- und Hinterlassenenrenten, welche sich in Prozenten des versicherten Jahresgehalts berechnen. Die Leistungen der teilautonomen Pensionskasse übertreffen in der Regel das Minimum des BVGs. Die ordentlichen Arbeitgeberbeiträge umfassen Risiko­ beiträge, Beiträge für Verwaltungskosten und Sicherheitsfonds und altersabhängige Beiträge des versicherten Lohnes für Gutschriften auf dem individu- ellen Altersguthaben ab Alter 25. Das ordentliche Pensionierungsalter ist 65 Jahre für Männer und 64 für Frauen. Der Zinssatz, mit dem die Altersguthaben verzinst werden, wird jedes Jahr vom Stiftungsrat der Hapimag Pensionskasse festgesetzt und beträgt im aktuellen Geschäftsjahr 1,6 % (Vorjahr 1,5 %). Gemäss BVG ist eine vorübergehende Unterdeckung der Pensionskasse gestattet. Der Stiftungsrat muss in diesem Fall Sanierungsmassnahmen einleiten, um die Unterdeckung innerhalb einer angemessen Frist zu beheben. Gemäss BVG könnten zusätzliche Arbeitgeber- und Arbeitnehmer- beiträge anfallen, wenn eine signifikante Unterdeckung gemäss BVG vorliegt. Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, mehr als 50 % der zusätzlichen Beiträge zu übernehmen. Der Deckungsgrad nach BVG hat per 31.12.2013 rund 110 % (Vorjahr 107,8 %) betragen. Der Stiftungsrat legt die Anlagestrategie und die taktischen Bandbreiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Vermögensbewirt­ schaftung fest und überwacht dessen Einhaltung. Das Vorsorgevermögen wird über mandatierte, unabhängige Finanzdienstleister im Rahmen dieser Anlagestrategie verwaltet. Die Risiken gegen Tod und Invalidität der versicherten Mitarbeiter sind bei der Zürich Versicherung rückversichert. Das Langleberisiko bei den Altersrenten trägt die Pensionskasse autonom. Es bestehen zusätzliche Risiken, dass der Versicherungsschutz gegen Tod und Invalidität nur temporärer Natur ist (Kündigung durch Lebensversicherungsgesellschaft), und dass die inhärenten Risiken des Plans über die Zeit in variablen Versicherungsprämien resultieren. Anhang der Konzernrechnung 2013 der Hapimag Unternehmensgruppe

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