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Hapimag Geschaeftsbericht 2013

16 Hapimag Geschäftsbericht 2013 Anhang der Konzernrechnung 2013 der Hapimag Unternehmensgruppe Änderungen in der Rechnungslegung ab 2014 Die folgenden, neuen oder revidierten Standards und Inter- pretationen des IASB wurden zwar verabschiedet, treten aber erst ­später in Kraft. Hapimag wird diese Standards und Inter- pretationen erstmals mit Wirkung ab 1. Januar 2014 oder spä- ter ­anwenden. Ihre Auswirkungen auf die Konzernrechnung von ­Hapimag werden von der Konzernleitung wie folgt einge- schätzt: Standards/Interpretationen mit keinen oder keinen nennens- werten Auswirkungen auf die Konzernrechnung von Hapimag: –  Änderungen IFRS 10 (Konzernabschlüsse: Investmentgesellschaften) –  Änderungen IFRS 12 (Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen: Investmentgesellschaften) –  Änderungen IAS 27 (Einzelabschlüsse: Investmentgesellschaften) –  Änderungen IAS 32 (Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten) –  Änderungen IAS 36 (Angaben zum erzielbaren Betrag von nicht finanziellen Vermögenswerten) –  Änderungen IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen) –  IFRIC 21 (Abgaben) –  Jährliche Änderungen von IFRS 2010 – 2012 Zyklus –  Jährliche Änderungen von IFRS 2011 – 2013 Zyklus Standards mit Auswirkungen auf Bewertung, Offenlegung und Darstellung in der Konzernrechnung von Hapimag: –  IFRS 9 (Finanzinstrumente) Umsatzlegung und Geschäftsmodell Hapimag erstellt und betreibt eigene Resorts, welche in erster Linie den Hapimag Mitgliedern d.h. den Inhabern von Hapimag Wohnrechtsprodukten (Aktien und zeitlich befristete Wohn- rechtsprodukte) gegen Belastung mit sog. Wohnpunkten zur Verfügung gestellt werden. Die Aufwendungen für die Verwal- tung und den Betrieb der Resorts werden durch Jahresbei­ träge und Erlöse aus lokalen Kostenbeiträgen finanziert. Die Rechtsbeziehung zwischen Hapimag und ihren Aktionären wird, in Ergänzung zu den Statuten, durch die Allgemeinen ­Bestimmungen zum Erwerb der Mitgliedschaft bei Hapimag geregelt. Für die zeitlich befristeten Wohnrechtsprodukte ­gelten separate Allgemeine Bestimmungen. Als Mitglieder werden alle Aktionäre und Inhaber von Wohnrechtsproduk- ten bezeichnet. A) Verkauf von Aktien inkl. Wohnrechten Der Käufer einer Hapimag Aktie erwirbt gleichzeitig ein unbe- fristetes Wohnrecht in den Hapimag Resorts im Umfang von 60 Wohnpunkten pro Jahr gemäss dem Hapimag Punktesystem. In diesem Umfang ist Hapimag verpflichtet, Wohnraum bereit- zustellen. Dies wird in der Bilanz wie folgt dargestellt: soweit der Verkaufserlös von Vorratsaktien für die Erstellung von Wohnraum benötigt wird (Investitionsbedarf), wird er (nach Abzug des Nennwertes der Aktie) in die Kapitalreserven ver- bucht. Insofern wird der Verkauf von Vorratsaktien als Finanzie- rungsvorgang dargestellt. Der darüber hinausgehende Ver- kaufserlös wird als Umsatz aus dem Verkauf eines zeitlich unbefristeten Wohnrechts in die Erfolgsrechnung gebucht. Der Investitionsbedarf wird auf Grund der tatsächlichen Bau- kosten für neue Resorts bemessen und regelmässig auf seine Richtigkeit überprüft. Aus der Gewährung der unbefristeten Wohnrechte entstehen für Hapimag keine zu bilanzierenden Verbindlichkeiten, da die Mitglieder vertraglich verpflichtet sind, in Form von Jahresbeiträgen und lokalen Kostenbei­ trägen die finanziellen Mittel aufzubringen, um den von ihnen ­finanzierten Wohnraum zu verwalten und zu unterhalten. Wiederverkaufte Depotaktien werden wie folgt verbucht: ­soweit der Verkaufserlös den unter Eigenen Aktien und Nut- zungsrecht bilanzierten Wert (entspricht dem Rückkaufspreis) übersteigt, wird er als Umsatz aus dem Verkauf eines zeitlich unbefristeten Wohnrechts in die Erfolgsrechnung verbucht. Von Juli 2007 bis August 2012 verkaufte Hapimag ausschliess- lich die Hapimag Aktie_21 mit geänderten Allgemeinen ­Bestimmungen. Die Wohnrechte sind mit denjenigen der vor- her verkauften Hapimag Aktien identisch. Mit der Hapimag Aktie_21 erhält der Aktionär das Recht, das Wohnrecht ab dem 7. Jahr des Erwerbs mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zu kündigen. Ab dem zweiten ­Kalenderjahr nach Erhalt der Kündigung entfällt für den Aktionär die Verpflichtung, Jahresbeiträge zu bezahlen und er erhält keine Punktegutschriften mehr. Im Falle der Kündigung kann der Aktionär die Hapimag Aktie_21 zusätzlich auch zum Rück- kauf anbieten. Diese Rechte der Hapimag Aktie_21 wurden auch weiteren Aktionären angeboten. Der Aktionär kann die Kündigung des Wohnrechts widerrufen, solange er seine ­Hapimag Aktie_21 der Hapimag noch nicht zum Rückkauf an- geboten hat. Einzelheiten zum Rückkauf siehe Abschnitt C (Rückkauf von Aktien). Seit September 2012 wird Hapimag Insider Lifetime als ­aktienhaltiges Produkt verkauft. Die Allgemeinen Bestim- mungen und die Basisinformationen wurden an die neusten Gesetzesänderungen angeglichen. Die Wohnrechte und die Still­legungsmöglichkeiten sind mit denjenigen der vorher

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