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Hapimag Geschaeftsbericht 2013

14 Hapimag Geschäftsbericht 2013 Die konsolidierte Jahresrechnung wird in Euro (EUR), gerundet auf Tausender, dargestellt. Die Muttergesellschaft Hapimag AG hat die funktionale Währung Schweizer Franken. Der Grund für die Wahl der Präsentationswährung EUR liegt in der interna- tionalen Ausrichtung der Unternehmensgruppe und in der ­Tatsache, dass für die meisten Konzerngesellschaften der EUR bereits die funktionale Währung ist. Umrechnung von Fremdwährungen Die lokale Landeswährung wird als funktionale Währung sämt- licher Konzerngesellschaften angesehen. In der Konzern­ rechnung werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus ­Abschlüssen von Konzerngesellschaften und Filialen, die in fremder Währung aufgestellt wurden, mit dem Kurs zum ­Bilanzstichtag in EUR umgerechnet. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen geführt. Erträge und Aufwendungen ­werden zu Durchschnittskursen der jeweiligen Periode in EUR ­umgerechnet. Differenzen aus der Umrechnung werden er- gebnisneutral als Währungsumrechnungsdifferenzen in den Übrigen Reserven als Teil des Eigenkapitals erfasst. Die Wäh- rungsumrechnungsdifferenz wird erst dann ergebniswirksam erfasst, wenn die entsprechende Konzerngesellschaft dekon- solidiert wird. Transaktionen in Fremdwährungen werden zum Tageskurs zum Zeitpunkt der Transaktion in die funktionale Währung ­umgerechnet. Die zum 31. Dezember in Fremdwährung ge- haltenen monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Bilanzstichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Aus der Umrechnung zum Stichtagskurs ent- stehende Differenzen werden ergebniswirksam erfasst und im ­Finanzergebnis ausgewiesen. Änderungen in der Rechnungslegung 2013 Das IASB publizierte die folgenden, in der Konzernrechnung 2013 erstmals anzuwendenden, neuen und angepassten Stan- dards: – Konzernabschlüsse gemeinschaftliche Vereinbarungen und Offenlegung von Anteilen an anderen Unternehmen: Übergangsbestimmungen (Änderungen von IFRS 10,­­ IFRS 11 und IFRS 12) – IFRS 10 (Konzernabschlüsse) – IFRS 11 (Gemeinschaftliche Vereinbarungen) – IFRS 12 (Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) – IFRS 13 (Fair Value Bewertung) – IFRIC 20 (Abtragungskosten in der Produktionsphase eines Tagebaus) – Änderungen IAS 1 (Darstellung sonstiger Ergebnisposten) – Änderungen IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) Berichterstattende Gesellschaft Die Konzernrechnung umfasst die Jahresabschlüsse der Mutter­gesellschaft (Hapimag AG, Baar, «die Gesellschaft» oder ­«Hapimag») und alle Beteiligungen, bei welchen die Mutter­gesellschaft die Beteiligung beherrscht (zusammenge- nommen «die Gruppe», einzeln «die Konzerngesellschaften»). Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote unter 50 % beste- hen nicht. Die in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften sind auf der Seite 48 aufgeführt. Allgemeine Grundlagen und Rechnungs­ legungsstandards Übereinstimmungserklärung Die Konzernrechnung der Hapimag Unternehmensgruppe wird in Übereinstimmung mit den International Financial ­Reporting Standards (IFRS), welche vom International ­Accounting Standards Board (IASB) verabschiedet wurden, sowie den Auslegungsrichtlinien des IFRS Interpretations Committee (vormals International Financial Reporting Inter- pretations Committee, IFRIC), erstellt. Die Konzernrechnung wurde am 2. April 2014 durch den Ver- waltungsrat genehmigt. Sie unterliegt ferner der Genehmi- gung durch die Generalversammlung am 8. Mai 2014. Konsolidierungsgrundsätze Aktiven und Passiven sowie Erträge und Aufwendungen wer- den nach der Methode der Vollkonsolidierung zu 100 % über­ nommen. Konzerninterne Beziehungen (Forderungen und Ver- bindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen) werden eliminiert und allfällige Anteile von Minderheitsaktionären am Eigen­ kapital sowie am Ergebnis von Konzerngesellschaften separat ­ausgewiesen. Zwischengewinne auf konzerninternen Transak- tionen und Beständen werden erfolgswirksam eliminiert. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Akquisitions-­ Methode. Die Anschaffungskosten einer akquirierten Gesell- schaft werden dabei mit den zum Verkehrswert bewerteten Nettoaktiven zum Zeitpunkt des Erwerbs verrechnet. Die Konsolidierung erfolgt auf Grund der nach einheitlichen Grundsätzen erstellten Einzelabschlüsse der Konzerngesell- schaften. Die Rechnungslegungsgrundsätze werden kontinuier- lich angewendet. Einheitlicher Stichtag ist der 31. Dezember. Die konsolidierte Jahresrechnung wird, von derivativen Finanz­ instrumenten abgesehen, nach dem Anschaffungskosten­ prinzip erstellt. Anhang der Konzernrechnung 2013 der Hapimag Unternehmensgruppe 1. Grundsätze der Konzernrechnungslegung

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