38 Mit der Anmeldung anerkennt der Teilnehmer diese Allgemei- nen Bedingungen. Die Rechtsverbindlichkeit tritt mit der Be- stätigung durch die Hapimag Touristik AG Hapitour, CH-Baar (nachfolgend Hapitour) ein. 1. Anmeldung Anmeldungen erfolgen über unsere Website oder telefonisch. Abweichungen vom Reiseprogramm der Katalogangaben sind nur verbindlich, wenn sie von Hapitour schriftlich bestä- tigt wurden. 2. Umbuchungen und Stornierungen a) Bei Umbuchungen oder Stornierungen wird pro Auftrag ei- ne Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– erhoben. Zusätzlich werden folgende Kostenpauschalen verrechnet: bis 60 Tage vorReisebeginn: 10% des Rechnungsbetrages oder max. CHF 150.– pro Auftrag 59 – 30 Tage vor Reisebeginn: 15% des Rechnungsbetrages 29 – 22 Tage vor Reisebeginn: 25% des Rechnungsbetrages 21 –15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Rechnungsbetrages 14 – 4 Tage vor Reisebeginn: 80% des Rechnungsbetrages 3 – 0 Tage vor Reisebeginn: 90% des Rechnungsbetrages b) Entscheidend ist der Eingang der Stornierung bei Hapitour. Stornierungen sollten auf den Namen des Teilnehmers und seine Mitglieds- und Reisenummer Bezug nehmen. Dem Teil- nehmer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass überhaupt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die obigen Pauschalen. c) Bei einigen Arrangements können abweichende Stornobe dingungen bestehen. Dies ist auf der Buchungsbestätigung ver- merkt. Für sie gelten die Bestimmungen der Ziffer 2b) ent- sprechend. d) Der Punkteverlust für das Hapimag Apartment richtet sich nach den in der jeweils aktuellen Broschüre «Buchungsinfor- mation» abgedruckten Stornobedingungen «Reservierungs- und Buchungsbestimmungen». e) Eine über Hapimag abgeschlossene Reiserücktrittsversi- cherung deckt die Rückerstattung der Versicherungsprämie nicht ab, d. h. die Versicherungsprämie wird nicht rückerstattet. f) Die Bearbeitungsgebühr und die Versicherungsprämie ge- hen immer zu Lasten des Teilnehmers und werden nicht durch die Versicherung gedeckt. g) Für Flugbuchungen, die zusätzlich zum Tandem Tours Arran- gement gebucht wurden, gelten die jeweiligen Bestimmungen der Fluggesellschaft. 2.1 Ersatzperson Sofern der Zurücktretende eine Ersatzperson stellt, die in die Verpflichtungen vollumfänglich eintritt, beträgt die Bearbei- tungsgebühr CHF 60.– zuzüglich der von Leistungsträgern Hapitour in Rechnung gestellten Umbuchungskosten. Falls zusätzlich ein Flug gebucht wurde, richten sich die Umbu- chungskosten sowie die Genehmigung der Ersatzperson nach den Bestimmungen der Fluggesellschaft. 3. Zahlungsbedingungen Die Rechnung wird zusammen mit der Bestätigung versandt und ist 30 Tage vor Reisebeginn zahlbar, soweit bis dahin die Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung der Reise (Ziff. 5.1) erreicht ist. 4. Preis- und Programmänderungen 4.1 Flugreisen Ist das Arrangement mit einer Flugreise verbunden, erfolgt die Preisangabe unter dem Vorbehalt, dass die Flugreise des Teilnehmers mit dem kalkulierten Veranstaltertarif durchge- führt werden kann. Ist dies nicht mehr möglich, weil die Plät- ze zu diesem Tarif bereits ausgebucht sind, kann die Buchung der Reise nur bestätigt werden, wenn der Teilnehmer mit einem Zuschlag für eine höhere Tarifklasse innerhalb der Touristen- klasse oder Business Class einverstanden ist. 4.2 Nachträgliche Preiserhöhungen Hapitour behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Ab- gabe für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wech- selkurse entsprechend wie folgt zu ändern: – bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der Beförde- rungskosten kann Hapitour den Erhöhungsbetrag verlangen; – in anderen Fällen werden die vom Beförderungsunter- nehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des ver- einbarten Beförderungsmittels geteilt; – neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben, Steuern oder Gebühren (wie z. B. Flughafengebühren, Landegebühren, Sicherheitsgebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren) wer- den entsprechend anteilig auf den Reisepreis aufgeschlagen; – bei Wechselkursänderungen wird der betreffende Kosten- anteil der Hapitour offengelegt und auf die Teilnehmer an- teilig umgelegt. Eine Preiserhöhung hiernach ist lediglich bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn zulässig. 4.3 Programmänderungen Hapitour behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten, namentlich genannter Reiseleiter usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Hapitour bemüht sich, Ihnen gleichwer- tige Ersatzleistungen anzubieten und orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis. 4.4 Rechte des Teilnehmers bei Preis- und Programmänderungen Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung des Rei- seprogramms oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 5%, so kann der Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung der Hapitour vom Vertrag zurücktreten und erhält den bereits bezahlten Betrag zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche können nicht gestellt werden. 4.5 Reisedaten, Flugpläne usw. Hapitour kann keine Haftung für die mitgeteilten Reisedaten übernehmen, soweit Änderungen auf Vorgänge zurückzuführen sind, die ausserhalb ihres Einflusses liegen (z.B. Staus, Flug- verspätungen). Bei der Buchung von Charterflügen bleiben Änderungen der Flugzeiten (bis zu 20 Stunden), der Streckenführung, des Flug- gerätes sowie der Fluggesellschaft vorbehalten und geben dem Teilnehmer kein Rücktrittsrecht. 5. Reiseabsage durch Hapitour 5.1 Mindestteilnehmerzahl Soweit im Reiseprogramm nichts anderes vermerkt, gilt bei Hapitour für jede Reise eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Per- sonen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Ha- pitour die Reise bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn stornieren. Ihre bereits einbezahlten Beträge werden vollum- fänglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche können nicht gestellt werden. 5.2 Höhere Gewalt, Streiks Sollten unvorhersehbare Ereignisse, höherer Gewalt (z.B. Na- turkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnah- men oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann Hapitour die Reise absagen. Ha- pitour haftet nicht für etwaige Folgen einer solchen Absage. Allfällige, vor der Absage getätigte Anzahlungen werden von Hapitour zurückerstattet. 6. Punktebelastung und lokale Kostenbeiträge; Stornierung Für die Nutzung sowie Stornierung des Hapimag Apartments gelten die Reservierungsbestimmungen gemäss der jeweils aktuellen Broschüre «Buchungsinformation». Die Wohn- punkte für den Aufenthalt im Hapimag Apartment werden dem Punktekonto des Mitglieds belastet, und die lokalen Kostenbeiträge müssen zusätzlich zum Reisepreis im Hapi- mag Resort bezahlt werden. 7. Haftung 7.1 Die Haftung der Hapitour für schuldhafte Schlechterfül- lung ist für Sach- und Vermögensschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wurde; vorbehalten blei- ben die massgeblichen internationalen Abkommen und nati- onalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungs- ausschlüssen. 7.2 Entspricht die Reise nicht den Vereinbarungen, so sind Sie gehalten, dies unverzüglich bei der örtlichen Reiseleitung oder dem Leistungsträger (Hotel, Fluggesellschaft, Busunter- nehmer usw.) zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen. Scha- denersatzforderungen sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende schriftlich der Hapitour zu melden. 8. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 8.1 Für die Gültigkeit der Reisedokumente, die Notwendig- keit der Einholung von Visa und die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-, Devisen- und Einfuhrvorschriften ist der Teil- nehmer selbst verantwortlich. Für diesbezügliche Informatio- nen übernimmt Hapitour keine Haftung. 8.2 Bei einer allfälligen Einreiseverweigerung hat der Teil- nehmer die Rückreisekosten selbst zu tragen. 9. Sicherungsschein / Rückreisegarantie a) für Teilnehmer mit Wohnsitz in der EU gilt: Für die Reiseleistungen der Hapitour hat die Zürich Kaution- und Kreditversicherungs AG, DE-Frankfurt, eine Bürgschaft für Reisepreiszahlungen abgegeben, die bei Zahlungsunfä- higkeit die Rückerstattung des Reisepreises bzw. die Auf- wendungen für die Rückreise sicherstellt. b) für Teilnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz und Liechten- stein gilt: – Die Hapitour ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schwei- zer Reisebranche und garantiert die Sicherstellung der im Zusammenhang mit der Buchung einbezahlten Beträge. Detailliertere Auskunft über den Garantiefonds finden Sie im Internet unter: www.garantiefonds.ch. – Im Falle von nicht bereinigten Unstimmigkeiten mit Hapitour über die Durchführung von Reiseleistungen kann sich der Teilnehmer an folgende Stelle wenden: Ombudsman der Schweizer Reisebranche www.ombudsman-touristik.ch Postfach, CH-8038 Zürich Tel. +41 (44) 4 85 45 35 Fax +41 (44) 4 85 45 30 (telefonische Auskünfte: Mo – Fr, 10.00 –16.00 Uhr) E-Mail: [email protected] 10. schriftform Von diesen Bestimmungen abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- form. Die Änderung dieser Schriftformklausel bedarf zu ihrer Gültigkeit ebenfalls der Schriftform. 11. salvatorische klausel Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine ungültige Klausel ist durch eine wirksame Klausel, die der ursprüng- lichen wirtschaftlich am nächsten kommt, zu ersetzen. 12. erfüllungsort / gerichtsstand / anwendbares recht a) Erfüllungsort ist der Sitz der Hapimag AG in Baar, Kanton Zug / Schweiz. Ausser bei Streitigkeiten aus Konsumenten- verträgen ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Klagen der Sitz der Hapimag AG. b) Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist für Kla- gen des Kunden das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der beiden Parteien, für Klagen der Hapimag AG das Gericht am Wohnsitz des Kunden zuständig. c) Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwi- schen Hapimag und dem Käufer findet, soweit eine Rechts- wahl zulässig ist, ausschliesslich schweizerisches Recht An- wendung. Allgemeine Bedingungen Tandem Tours