5. Reiseabsage durch Hapimag 5.1 Mindestteilnehmerzahl Wird die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Hapimag die Reise bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn stornieren. Die bereits an die Hapimag AG einbezahlten Beträge werden vollumfänglich zurückerstattet. Weiter gehende Ansprüche können nicht gestellt werden. 5.2 Höhere Gewalt, Streiks Sollten unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt (z. B. Naturkatastro- phen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann Hapimag die Reise absagen. Hapimag haftet nicht für etwaige Folgen einer solchen Absage. Allfällige vor der Absage getätigte Anzahlungen werden von Hapimag zurückerstattet. 5.3 Punktebelastung und lokale Kostenbeiträge; Stornierung Die Ansprüche des Aktionärs oder Mitglieds sind in einem solchen Fall auf die Gutschrift der belasteten Punkte beschränkt. Lokale Kostenbeiträge fallen nicht an. Die Stornierungsgründe sind dem 1. Teil der aktuellen Buchungsinformation in Ziffer 7.6 zu entnehmen. 6. Haftung 6.1 Die Haftung von Hapimag für schuldhafte Schlechterfüllung ist für Sach- und Vermögensschäden auf den dreifachen Reisepreis be- schränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde; vorbehalten bleiben die massgeblichen inter- nationalen Abkommen und nationalen Gesetze mit tieferen Haf- tungslimiten oder Haftungsausschlüssen. 6.2 Entspricht die Reise nicht den Vereinbarungen, so sind die Teil- nehmer gehalten, dies unverzüglich bei der örtlichen Reiseleitung oder dem Leistungserbringer (Hotel, Busunternehmer usw.) zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen. Schadenersatzforderungen sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende schriftlich an Hapimag zu melden. Eine verspätete Anzeige kann allenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. 7. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 7.1 Für die Gültigkeit der Reisedokumente, die Notwendigkeit der Ein- holung von Visa und die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-, Devisen- und Einfuhrvorschriften ist der Teilnehmer selbst verant- wortlich. Für diesbezügliche Informationen übernimmt Hapimag keine Haftung. 7.2 Bei einer allfälligen Einreiseverweigerung hat der Teilnehmer die Rückreisekosten selbst zu tragen. 8. Sicherungsschein / Rückreisegarantie a) Für Teilnehmer mit Wohnsitz in Deutschland gilt: Für die Reise- leistungen von Hapimag hat die «tourVERS Touristik-Versicherungs- Service GmbH», Gesellschaft für die Vermittlung von Insolvenz- versicherung mit beschränkter Haftung (DE-Hamburg), bei der AGB | 37 b) «HanseMerkur Reiseversicherung AG (DE-Hamburg)» eine Bürgschaft für Reisepreiszahlungen abgegeben, die bei Zahlungsunfähigkeit die Rückerstattung des Reisepreises bzw. die Aufwendungen für die Rückreise sicherstellt. Für Teilnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz und Liechtenstein gilt: Hapimag ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebran- che und garantiert die Sicherstellung der im Zusammenhang mit der Buchung einbezahlten Beträge. Detailliertere Auskunft über den Garantiefonds finden Sie im Internet unter: www.garantiefonds.ch Im Falle von nicht bereinigten Unstimmigkeiten mit Hapimag über die Durchführung von Reiseleistungen kann sich der Teilnehmer an folgende Stelle wenden: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, www.ombudsman-touristik.ch, Tel. +41 (44) 4 85 45 35, E-Mail:
[email protected]. 9. Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine ungültige Klausel ist durch eine wirksame Klausel, die der ursprünglichen wirtschaftlich am nächsten kommt, zu ersetzen. 10. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht a) Erfüllungsort ist der Sitz der Hapimag AG, Kanton Zug, Schweiz. Ausser bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist ausschliessli- cher Gerichtsstand für alle Klagen der Sitz der Hapimag AG. Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist für Klagen des Kunden das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der beiden Parteien, für Klagen der Hapimag AG das Gericht am Wohnsitz des Kunden zuständig. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Hapimag und dem Käufer findet, soweit eine Rechtswahl zulässig ist, aus- schliesslich schweizerisches Recht Anwendung. b) c) IMPRESSUM Herausgeberin Hapimag AG Sumpfstrasse 18 6312 Steinhausen | Schweiz E-Mail Internet Stand Erscheint in Deutsch und Englisch Auflage Copyright by Hapimag info@ hapimag.com www. hapimag.com April 2018 85 000 Exemplare